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Erfassen und Bewerten

Der Arbeitskreis Hessenluchs sammelt die Hinweise auf Luchse in Hessen in seinem zentralen Luchsregister. Im Auftrag des hessischen Umweltministeriums werden einmal im Jahr die Daten eines Erfassungszeitraums ausgewertet und fließen in einen Luchsbericht ein, der dann in die hessische Naturschutzdatenbank NATIS eingespeist wird. Der Erfassungszeitraum beginnt im Mai und endet mit dem April des kommenden Jahres.Luchs-Trittsiegel aus Nordhessen
Luchs-Trittsiegel aus Nordhessen
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Der Zeitraum entspricht dem „Luchsjahr“ aller anderen deutschen Luchsprojekte. So können die Daten zeitgleich aufbereitet und für das jährliche Expertentreffen zum Monitoring großer Beutegreifer beim Bundesamt für Naturschutz zusammengeführt werden.

Passives Monitoring

Durch Öffentlichkeitsarbeit im Internet und in anderen Medien wird die Bevölkerung auf das mögliche Vorkommen des Luchses aufmerksam gemacht und aufgefordert, Beobachtungen an die regionalen Luchsbeauftragten in den Landkreisen zu melden. Die geschulten Luchsbeauftragten gehen dann den Hinweisen nach. Erweisen sich Sichtungen als nachvollziehbar oder überprüfte Fährten und Risse als authentische Luchsspuren, erstellen die Luchsbeauftragten entsprechende Meldebögen, die dem Luchsregister zugeleitet werden. Diese Methode wird als „passives Monitoring“ bezeichnet. Unter „aktivem Monitoring“ versteht man die gezielte wissenschaftliche Untersuchung von Luchsvorkommen. Etwa durch das weiträumige Aufstellen von Fotofallen an Wildwechseln oder das Einfangen von Luchsen, um sie mit Sendern zu versehen und so langfristig und großräumig zu beobachten. So könnten z.B. Erkenntnisse über Revierverhalten und Wanderbewegungen gewonnen werden. Aktives Monitoring ist aufwändig und daher kostspielig. Langfristig könnte es nur durch die Landesregierung finanziert werden, die dies bislang aber nicht in Aussicht stellt.

Kooperation mit Hessen-Forst

Seit Jahresbeginn 2011 läuft aktives Monitoring auf kleinen Flächen in Nordhessen und im Vogelsberg. Es wird von den Forstämtern Hessisch Lichtenau, Melsungen und Schotten in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis realisiert. Insgesamt 60 Fotofallen sind im Einsatz. 27 Kameras finanzierte der BUND aus Spendenmitteln, 10 kamen vom NABU. Weitere 23 beschaffte Hessen-Forst. Ziel ist das Erkennen von individuellen Merkmalen der dortigen Luchse. So sollen Hinweise zur Anzahl der Tiere und die Größe ihrer Streifgebiete gewonnen werden.

Luchshinweise überprüfen

Das zweifelsfreie Erkennen von Luchsfährten und Rissen ist schwierig. So zeigen etwa gerissene Tiere in der Regel die Spuren verschiedener Beutegreifer, die die Ermittlung des ursprünglichen „Täters“ erschweren. Etliche Hunderassen hinterlassen rundliche Pfotenabdrücke, die auf den ersten Blick einem Luchs-Trittsiegel ähneln. Zumal man Hunden häufig die Krallen beschneidet, um das häusliche Parkett zu schonen. Sie hinterlassen dann natürlich nicht die typischen Kralleneindrücke, die die Fährte eines Hundes, Fuchses oder Wolfes von Katzenfährten unterscheidet.

Fotos und Videoaufnahmen können nur dann als „eindeutig“ gelten, wenn das abgelichtete Tier klar als Luchs zu erkennen ist und einem Ort in der Landschaft zugeordnet werden kann. Der Aufnahmeort muss also überprüfbar sein. Sonst könnte man Aufnahmen aus weitläufigen Tiergehegen als Luchsbilder aus freier Wildbahn ausgeben. Doch Luchsen begegnet man sehr selten und noch seltener hat man gerade dann eine Kamera zur Hand. Meist bleibt dann nur das Mobiltelefon, dessen Fotoqualität in der Regel zu wünschen übrig lässt. Die Bewertungsprobleme solcher Aufnahmen lassen sich beispielhaft an einem Luchs im Werra-Meißner- Kreis aufzeigen.

Ein Luchs auf dem Catwalk
Im Werra-Meißner-Kreis auf einem Waldweg
Auf einem Waldweg...
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Dieses Tier ließ sich 2009 mehrfach in einem Waldareal bei Hessisch-Lichtenau sehen und zeigte dabei wenig Scheu vor Menschen. So entstanden mehrere Fotoaufnahmen. Ein Forstbeamter schoss sie mit der Kamera seines Mobiltelefons. Trotz aufwändiger Nachbearbeitung blieb die Bildqualität daher nur mäßig. Die Bestimmung des Tieres als Luchs beim direkten Kontakt im Wald steht außer Zweifel. Insofern war klar, dass diese Beobachtung im hessischen Luchsregister zumindest als C-Meldung einzustufen war.

Das Register orientiert sich an den Kriterien von SCALP (Status and Conservation of Alpine Lynx Population), einem europaweiten Zusammenschluss von Luchsexperten. Daran lehnen sich auch die Standards des Bundesamtes für Naturschutz an. Dort unterscheidet man die Stufen C1, C2, C3. Dem entsprachen bis Juli 2010 unsere Kategorien A, B und C. Seitdem verwenden wir die Benennungen von SCALP. Im Luchsbericht 2010 werden also noch die „alten“ Kategorien benutzt. Alle Sichtungen von Luchsen werden dort als C (= C3) kategorisiert, da sie naturgemäß nicht belegbar sind. Man verlässt sich dabei auf die Plausibilität der geschilderten Sichtung und die Glaubwürdigkeit des Beobachters.
B-Meldungen (= C2) sind Fährten und Rissfunde, die von geschulten Luchsbeauftragten überprüft und von wissenschaftlichen Experten bestätigt wurden. Harte Fakten gehören in die Kategorie A, heute C1. Das sind lebend gefangene oder tote Luchse und Teile von ihnen, etwa Haare oder Kot, die genetisch identifiziert werden konnten. Eindeutige Fotos und Videoaufnahmen gelten ebenfalls als A-Nachweis.

C oder A?

Nun war also zu klären, ob die Fotos aus dem Werra-Meißner-Kreis „eindeutig“ einen Luchs belegen. Dann wäre die bisherige C-Meldung als A-Meldung einzustufen.
Hier gingen bereits bei den beiden Koordinatoren des Arbeitskreises und der Biologin, die das Luchsregister führt, die Meinungen auseinander. Bei „strenger“ Anwendung der SCALP-Kriterien müssten die Fotos unabhängig davon bewertet werden, dass der Forstbeamte das fotografierte Tier in nur 20 Meter Entfernung sah und zweifelsfrei als Luchs bestimmen konnte. Bei weniger strenger Interpretation der Kriterien wären die Bilder als fotografische Ergänzung einer glaubhaften Sichtung zu werten und damit in diesem Zusammenhang „eindeutig“.

Wir haben daraufhin zehn ausgewiesene Luchsfachleute und Wildtier-Experten aus anderen Bundesländern, Österreich und der Schweiz in die Diskussion einbezogen. Das mehrheitliche Feedback: „möglicherweise“ sei da ein Luchs zu sehen, allerdings sei das nicht „eindeutig“. Einige Fachleute hielten auch einen Fuchs oder sogar einen Hund für möglich. Lediglich ein Luchsexperte plädierte dafür, die sachkundige Beobachtung des Forstbeamten in die Foto-Beurteilung einzubeziehen und sprach sich für eine A-Meldung aus.
Wir haben uns deshalb darauf verständigt, es bei der Einstufung als C-Meldung zu belassen. Es war uns aber wichtig, diese Entscheidung transparent zu machen.

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