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Luchsmeldungen

Karte hessischer Luchshinweise von Mai 2022 – April 2023


Luchshinweise im Zeitraum 01.05.2022 – 30.04.2023 (Stand: 12.06.2023). Zur Definition von C1 - C3 vgl. Tab. 1. Karte erstellt mit QGIS. Hintergrund www.openstreetmap.org.

Die Einordnung und Bewertung der Luchsmeldungen des Erfassungsjahres 2022/23 finden Sie im aktuellen „Luchsbericht 2023“ (pdf·12,9 M).

Kategorien zur Einstufung der Luchsmeldungen

Die Kriterien orientieren sich an den Monitoring-Standards des Bundesamtes für Naturschutz (Kaczensky et al. 2009). Zur Definition der „erfahrenen Personen“ vgl. ebenda.

C1-Nachweise (harte Fakten)

  • Lebendfänge
  • Totfunde
  • DNA-Nachweise
  • überprüfte Fotos oder Videoaufnahmen
  • Ortungen telemetrierter Luchse

C2-Hinweise (bestätigte Meldungen)

  • von erfahrenen Personen bestätigte Fährten (mind. drei luchstypische Trittsiegel)
  • von erfahrenen Personen bestätigte Rissfunde

C3-Hinweise (unbestätigte oder nicht überprüfbare Meldungen)

  • alle sonstigen, hinreichend plausiblen Hinweise (Sichtbeobachtungen, Lautäußerungen usw.)

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©2023 Arbeitskreis Hessenluchs – Kontakt: Gerd Bauer – eMail: gerdbauer33@AOL.com – Tel.: 0611 - 84 65 43 | Datenschutz